Hausordnung für die Freizeitanlage Großsander

Hausordnung für die Freizeitanlage Großsander

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für die Freizeitanlage Großsander, einschließlich des Badesees und der dazugehörigen Einrichtungen. Sie dient der Förderung eines sicheren, sauberen und angenehmen Aufenthalts für alle Besucher.

2. Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Die Anlage ist von allen Besuchern pfleglich zu behandeln. Schäden oder Verschmutzungen sind zu vermeiden.
  2. Alle Besucher sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber anderen zu verhalten.
  3. Die Nutzung der Anlage erfolgt zu jeder Zeit auf eigene Gefahr.

3. Nutzung der Anlage

  1. Die Freizeitanlage ist ganzjährig geöffnet.
  2. Das Baden im ausgewiesenen Badebereich ist ganzjährig möglich. Das Baden erfolgt zu jeder Zeit auf eigene Gefahr.
  3. Das Angeln ist nur mit gültigem Erlaubnisschein und in den ausgewiesenen Angelbereichen gestattet.
  4. Wasserfahrzeuge mit E-Motoren sind außerhalb der Badebereiches gestattet. Die Geschwindigkeit aller Wasserfahrzeuge ist bis max. 7 km/h zulässig. Wasserfahrzeuge mit Verbrennermotoren sind verboten.
  5. Das Betreten von Eisflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Prüfung der Tragfähigkeit erfolgt nicht.

4. Sicherheitseinrichtungen und Warnhinweise

  1. Rettungsmittel wie Rettungsringe und Erste-Hilfe-Einrichtungen stehen zur Verfügung und dürfen nur im Notfall verwendet werden.
  2. Warnschilder und Hinweise zur Sicherheit sind zu beachten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Nutzung der Anlage führen.

5. Verbote
Folgende Aktivitäten sind untersagt:

  1. Grillen, Lagerfeuer oder Zelten ohne Genehmigung.
  2. Mitführen von Tieren in der Anlage (Assistenzhunde ausgenommen).
  3. Verunreinigungen, insbesondere das Wegwerfen von Müll.
  4. Gefährdendes Verhalten, das andere Besucher beeinträchtigt.
  5. Befahren der Freizeitanlage mit Landfahrzeugen aller Art.
  6. Laute Musik.
  7. Achtloses Fallenlassen von Zigarettenkippen.

6. Parkregelung
Das Parken auf den Parkplätzen der Freizeitanlage ist gebührenpflichtig. Die genauen Regelungen werden durch die Parkgebührenordnung der Gemeinde Uplengen festgelegt.

7. Sicherheit und Ordnung

  1. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
  2. Verstöße gegen diese Hausordnung können mit Platzverweis und Ausschluss von der Nutzung der Anlage geahndet werden.

8. Haftung
Die Gemeinde Uplengen übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Anlage entstehen.

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister

                                                                                          

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